UWG stellt eigenen Antrag und will alle Bürger, und nicht nur die Gewerbetreibenden, deutlich von der Grundsteuer entlasten (Grundsteuer B von 400 auf 320%).
Vorlage X/455 wird im Haupt- und Finanzausschuss am 05.Mai 2022 diskutiert.
Die UWG hat einen Fragenkatalog an den Bürgermeister gesendet, der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5.5.2022 beantwortet werden soll. Zum Fragenkatalog…
Die UWG wird einen eigenen Antrag stellen und will alle Bürger, und nicht nur die Gewerbetreibenden, deutlich von der Grundsteuer entlasten (Grundsteuer B von 400 auf 320%).
Soviel Geld wie noch nie ist damit in den „Stadtsäckel“ eingegangen. Das liegt zum Großteil an einem höheren Gewerbesteueraufkommen. Nun weckt dies Erwartungen, die die CDU mit Schreiben vom 30.03. schon mal konkretisiert hat. Jetzt geht plötzlich auch das, was die UWG schon lange gefordert hat, nämlich den Kindergartenbeitrag auf Null zu setzen. Auch die Gewerbetreibenden sollen entlastet werden, aber die normalen Bürger werden vergessen. Die UWG-Fraktion setzt sich für einen sozial ausgewogenen Entlastungsvorschlag ein:
Das meint die UWG dazu:
1. In der Vorlage wird davon gesprochen, dass die Senkung der Realsteuerhebesätze generell die Attraktivität des Gewerbestandortes Schmallenberg fördert. Hier gehen der Verwaltung die Gäule aber durch. Eine solche einmalige Förderung wird wohl für die ansässigen Gewerbebetriebe eine zu begrüßende Entlastung bringen, nicht jedoch generell und über das Jahr 2022 hinaus die Attraktivität erhöhen.
2. Nach § 10 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen NRW ist es bei Nachtragshaushalten erforderlich, dass „alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Ein- und Auszahlungen“ genannt werden. Ob es ausreicht , einfach zu behaupten, dass aus heutiger Sicht davon auszugehen ist, dass gegenüber der Haushaltsplanung 2022 insgesamt kein niedrigeres Gesamtergebnis zu erwarten ist, könnte gewagt sein, weil wir ja noch 8 Monate in 2022 vor uns haben, die bei den Erträgen auch ganz anders verlaufen können, als jetzt prognostiziert. Wenn die Gewerbebetriebe in größerer Zahl Herabsetzungsanträge bei den Gewerbesteuern stellen, kann das Steueraufkommen sehr schnell zusammenschmelzen.
3. Grundsätzlich sind die Vorschläge zu begrüßen, zumal der Antrag auf Streichung der KiTa Beiträge bereits in Vorperioden von anderen Fraktionen – auch der UWG – (siehe hier…)-gestellt wurde,aber keine Mehrheit fand.
4. Bei den KiTa Beiträgen dürften vorwiegend höherverdienende Eltern entlastet werden, die allerdings auch die höchsten Beiträge zahlen.
5. Für eine wirksame Entlastung bei den Grundsteuern ist die vorgeschlagene Entlastung von 5% (20% des Hebesatzes) viel zu niedrig und im Verhältnis zu den Entlastungen bei den Gewerbesteuern diskriminierend und unangemessen. Die meisten Grundsteuerzahler dürften Einfamilienhausbesitzer sein. Sie würden um ca. 1 Euro pro Monat bzw. 12 Euro pro Jahr entlastet. Dafür lohnt es sich wegen des Verwaltungsaufwands nicht, alle Gebührenbescheide für 2022 zu ändern.
Um auf das gleiche Niveau wie bei den Gewerbesteuern zu kommen, müsste der Grundsteuer Hebesatz B auf 320 % gesenkt werden. Das ergäbe eine Gesamtentlastung von rd. 650 T Euro (wie bei den Gewerbesteuern).
6. Insbesondere, weil die Entlastungen bei den Steuern zunächst nur einmalig wirken – im Gegensatz zu den KiTa Elternbeiträgen – sollte auf eine gerechte Entlastung für die beiden Betroffenengruppen geachtet werden. Immerhin werden Gewerbetreibende doppelt entlastet. Sie profitieren sowohl von der Senkung der Grundsteuern als auch von der Senkung der Gewerbesteuern.
7. Deshalb unser Antrag: Senkung der Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 320 %.