Haushalt 2024 – städtische Gebühren steigen

Dazu werden hier nur einige wichtige Eckpunkte aufgezeigt:

1.      Grundsteuererhöhung B von 360 auf 400 Pkt., A von 180 auf 200 Pkt., Gewerbesteuer von 380 auf 400 Pkt., dadurch Mehreinnahmen von ca. 1,445 Mio. Euro.

2.      Zweitwohnungssteuererhöhung von 12 auf 15%, dadurch Mehreinnahmen von ca. 50 TEuro.

3.      Wassergebührenerhöhung von 1,39 Euro/m³ auf 1,59 Euro/m³ und Grundgebührenerhöhung von 105 auf 126 Euro. Das bedeutet ca. 20 % Erhöhung. Die Gründe dafür sind u.a. (hohe Investitionen in Wasserleitungen und Hochbehälter)

4.      Abfall – und sonstige Gebühren bleiben unverändert.

5.      Der Personalaufwand beträgt 18,9 Mio. Euro, das bedeutet 2 Mio. Euro mehr. Bei den Kindertagesstätten werden 11 neue Stellen geschaffen.

6.      Hochstraße Bad Fredeburg: Planung im Jahre 2024, Bau 2025/2026. Kosten ca. 800 TEuro.

7.      Kneipphaus am Sauerlandbad: Dafür werden ca. 3 Mio. Euro für das Gebäude und die Sanierung des Variobeckens in 2024/2025 vorgesehen.

8.      Musikbildungszentrum: Hier wird ein Planungsansatz von 100 TEuro im Jahre 2024 gemacht. Beim Bau später wird mit Zuschüssen gerechnet.

Zusammenfassung:

1. Auch wenn mit einer Unterdeckung des Haushaltes 2024 mit ca. 2 Mio. Euro gerechnet wird steht die Stadt Schmallenberg mit ihrer Ausgleichsrücklage von ca. 25 Mio. Euro doch noch sehr gut da.

2. Auch in den nachfolgenden Jahren 2025/26/27 ist jeweils mit einer Unterdeckung von ca. 2 bis 2,5 Mio. Euro zu rechnen.

Weitere Investitionen in den Jahren 2024 (20,7 Mio. Euro), 2025 (ca. 22 Mio. Euro), 2026 (ca. 21 Mio. Euro) und 2027 (ca. 11 Mio. Euro) sind vorgesehen.

Knöpft Schmallenberg seinen Bürgern zu viel Gebühren ab?

Die Stadt Schmallenberg hat in den vergangen Jahren nach der Abgabe der Abwasserkanäle an den Ruhrverband eine Gebührenerhöhung bei den Kanalgebühren mit den vorhandenen Gebührenüberschüssen vermeiden können. Nun kommt etwas hinzu, das vielleicht dazu nutzt, die Gebühren weiter konstant zu halten.


Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat kürzlich zur Gebührenkalkulation der Kommunen ein Urteil gefällt, dass auch Schmallenberg betreffen könnte.
Die UWG-Fraktion hatte bereits vor zwei Jahren die Berechnung der kalkulatorischen Kosten in Frage gestellt, stieß jedoch auf Widerstand der Verwaltung und der Mehrheitsfraktion.

Worum geht es ? Die Gebühren werden so berechnet, dass einerseits die anteiligen Kosten („Abschreibungen“) z.B. für neue Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert veranschlagt werden, also jenem Betrag, den man aufwenden müßte, um z.B. ein Kanalnetz gleicher Art und Güte zu errichten. Und andererseits wird das Anlagevermögen mit dem Nominalzinssatz – einschließlich Inflationsrate – kalulatorisch verzinst.

Das OVG kam zu der Einschätzung, dass auf diese Weise die Inflation gleich doppelt ausgeglichen wird. Außerdem wurden die Zinsen (im Urteilsfall) viel zu hoch kalkuliert, gemessen an den aktuell sehr niedrigen Zinsen. Vielleicht war das auch der Grund dafür, das in der Vergangenheit Gebührenüberschüsse in Schmallenberg entstanden sind.

Die UWG-Fraktion hatte bereits vor zwei Jahren die Berechnung der kalkulatorischen Kosten in Frage gestellt, stieß jedoch auf Widerstand der Verwaltung und der Mehrheitsfraktion.

Nun wird auch Schmallenberg die Gebühren neu berechnen müssen, was durchaus zu  günstigeren Gebühren für die Bürger führen kann. Wir als UWG werden das genauestens beobachten, damit keine Nachteile für die Bürger entstehen.

Leider greift eine Neuberechnung nicht rückwirkend, sondern die Bürger können erst ab 2023 (dem nächsten Haushaltsjahr) davon profitieren.