Bürgermeister König überrascht die Bürgerinnen und Bürger mit dieser Aussage im Bezirksausschuss Grafschaft am 16.03.2022
Der Investor aus Verl hat nach einem Gespräch mit der Stadtverwaltung seinen Bauantrag überraschender Weise zurück gezogen. Hintergrund ist wohl der § 34 des Baugesetzbuches, wonach die Bauweise der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen sollte. Und da passte einfach die große Wohnanlage (mit mehr als 50 Wohnungen und Tiefgarage) mitten im normalen Wohngebiet mit 1-2-Familienhäusern nicht dazu. Nun soll wohl alles neu geplant und ein neuer Bauantrag gestellt werden. Weitere Hinweise unter der Vorlage der Stadt X/402…
Man ist schon erstaunt darüber, dass dieser Paragraph nicht schon vor den teilweise „hitzigen“ Diskussion in Grafschaft und vor allem der Anlieger „bekannt“ war. Auch muss man sich die Frage stellen warum das Grundstück nicht damals von der Stadt gekauft wurde, oder wenigstens ein Bebauungsplan aufgestellt worden ist. Das hätte vieles hin und her und Ärger erspart.