Kreisverkehr Fleckenberg- keine Chance auf Verwirklichung

Gestern Abend fand in der Schützenhalle Fleckenberg eine Informationsveranstaltung zum Kreisverkehr Fleckenberg statt. Gekommen waren ca. 40-50 Bürger.


Der CDU- Vorsitzende von Fleckenberg, Fabian Bräutigam, begrüßte die Anwesenden sowie den Referenten von Straßen NRW, Herrn Voigtländer und ausdrücklich auch die anwesenden Stadtvertreter der CDU und der UWG. Anwesend war auch Herr Dicke von der Verwaltung.

Der Vortrag von Herrn Voigtländer begann mit einem Hinweis auf den UWG-Antrag von 2017 und auf die damalige Befragungsaktion der UWG. Wie sich schnell herausstellte, war die gestrige Veranstaltung nur darauf ausgelegt, nochmals dezidiert darzulegen, warum Straßen NRW einen Kreisverkehr in Fleckenberg nicht bauen will und kann und es sich dabei nicht um Willkür handelt. Vermutlich haben sich Bürger an die CDU gewandt, hier Antworten zu geben. Herr Dicke sagte mir nach der Veranstaltung, dass Straßen NRW für derartige Informationsforen eigentlich nicht zur Verfügung steht und es nur der guten Beziehung zwischen Verwaltung  und Straßen NRW zu verdanken ist, dass sich Straßen NRW dazu ausnahmsweise bereit erklärt hat.
Es gab eine lebhafte Bürgerbeteiligung bei dieser Veranstaltung. Die Bürger machten ihren Unmut über die Situation… Lesen Sie weiter…

22. Juli 2018
Aktuelles zum Kreisverkehr in Fleckenberg
Am 16. Juli fand zw. der UWG (D. Eickelmann u. H. Broeske) und der Verwaltung ein Gespräch statt.
Ergebnis: Ein Kreisverkehr ist in Fleckenberg bei den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht realisierbar. Ein sogenannter kleiner Kreisverkehr mit geringen Radien ist laut Verwaltung auch nicht genehmigungsfähig. Das würde Straßen NRW nicht mitmachen.
Ein wesentlicher Grund für die ablehnende Haltung von Straßen NRW ist die jetzige geringe Häufigkeit von schlimmen Unfällen an dieser Stelle. Zunächst soll aber eine andere Beschilderung durch die Verwaltung geprüft werden.
Die UWG wird sich weiter um eine Verbesserung  der Verkehrssituation bemühen.

UMFRAGEERGEBIS…

Bürgermeister König entschuldigt sich im Haupt- und Finanzausschuss

Im heutigen H+F erreichte die UWG zwei Erfolge:
1. Die Verwaltung hat einen nicht beratenen und beschlossenen Antrag einer Fraktion öffentlich als gegeben dargestellt und in Verwaltungshandeln umsetzt und dabei ausdrücklich auf die CDU als Antragsteller hingewiesen (Schreiben der Verwaltung an die Eltern). BM König entschuldigt sich, dass im Schreiben an die Eltern von einem CDU-Antrag die Rede war.


2. Die CDU ist dem Antrag der UWG etwas entgegen gekommen. Die Grundsteuer B wird nunmehr auf 360 % (von bisher 400 %) gesenkt. Damit wird auf Grund des UWG-Antrages dem Bürger mehr Nachlass bei der Grundsteuer zugestanden.

Stadt hat im Jahr 2021 mehr als 7 Mio. Euro Überschuss

UWG stellt eigenen Antrag und will alle Bürger, und nicht nur die Gewerbetreibenden, deutlich von der Grundsteuer entlasten (Grundsteuer B von 400 auf 320%).

Vorlage X/455 wird im Haupt- und Finanzausschuss am 05.Mai 2022 diskutiert.

Die UWG hat einen Fragenkatalog an den Bürgermeister gesendet, der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5.5.2022 beantwortet werden soll. Zum Fragenkatalog…

Die UWG wird einen eigenen Antrag stellen und will alle Bürger, und nicht nur die Gewerbetreibenden, deutlich von der Grundsteuer entlasten (Grundsteuer B von 400 auf 320%).

Soviel Geld wie noch nie ist damit in den „Stadtsäckel“ eingegangen. Das liegt zum Großteil an einem höheren Gewerbesteueraufkommen. Nun weckt dies Erwartungen, die die CDU mit Schreiben vom 30.03. schon mal konkretisiert hat. Jetzt geht plötzlich auch das, was die UWG schon lange gefordert hat, nämlich den Kindergartenbeitrag auf Null zu setzen. Auch die Gewerbetreibenden sollen entlastet werden, aber die normalen Bürger werden vergessen. Die UWG-Fraktion setzt sich für einen sozial ausgewogenen Entlastungsvorschlag ein:

Das meint die UWG dazu:

1. In der Vorlage wird davon gesprochen, dass die Senkung der Realsteuerhebesätze generell die Attraktivität des Gewerbestandortes Schmallenberg fördert. Hier gehen der Verwaltung die Gäule aber durch. Eine solche einmalige Förderung wird wohl für die ansässigen Gewerbebetriebe eine zu begrüßende Entlastung bringen, nicht jedoch generell und über das Jahr 2022 hinaus die Attraktivität erhöhen.

2. Nach § 10 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen NRW ist es bei Nachtragshaushalten erforderlich, dass „alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Ein- und Auszahlungen“ genannt werden. Ob es ausreicht , einfach zu behaupten, dass aus heutiger Sicht davon auszugehen ist, dass gegenüber der Haushaltsplanung 2022 insgesamt kein niedrigeres Gesamtergebnis zu erwarten ist, könnte gewagt sein, weil wir ja noch 8 Monate in 2022 vor uns haben, die bei den Erträgen auch ganz anders verlaufen können, als jetzt prognostiziert. Wenn die Gewerbebetriebe in größerer Zahl Herabsetzungsanträge bei den Gewerbesteuern stellen, kann das Steueraufkommen sehr schnell zusammenschmelzen.

3. Grundsätzlich sind die Vorschläge zu begrüßen, zumal der Antrag auf Streichung der KiTa Beiträge bereits in Vorperioden von anderen Fraktionen – auch der UWG – (siehe hier…)-gestellt wurde,aber keine Mehrheit fand.

4. Bei den KiTa Beiträgen dürften vorwiegend höherverdienende Eltern entlastet werden, die allerdings auch die höchsten Beiträge zahlen.

5. Für eine wirksame Entlastung bei den Grundsteuern ist die vorgeschlagene Entlastung von 5% (20% des Hebesatzes) viel zu niedrig und im Verhältnis zu den Entlastungen bei den Gewerbesteuern diskriminierend und unangemessen. Die meisten Grundsteuerzahler dürften Einfamilienhausbesitzer sein. Sie würden um ca. 1 Euro pro Monat bzw. 12 Euro pro Jahr entlastet. Dafür lohnt es sich  wegen des Verwaltungsaufwands nicht, alle Gebührenbescheide für 2022 zu ändern.
Um auf das gleiche Niveau wie bei den Gewerbesteuern zu kommen, müsste der Grundsteuer Hebesatz B auf 320 % gesenkt werden. Das ergäbe eine Gesamtentlastung von rd. 650 T Euro (wie bei den Gewerbesteuern).

6. Insbesondere, weil die Entlastungen bei den Steuern zunächst nur einmalig wirken – im Gegensatz zu den KiTa Elternbeiträgen – sollte auf eine gerechte Entlastung für die beiden Betroffenengruppen geachtet werden. Immerhin werden Gewerbetreibende doppelt entlastet. Sie profitieren sowohl von der Senkung der Grundsteuern als auch von der Senkung der Gewerbesteuern.

7. Deshalb unser Antrag: Senkung der Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 320 %.

Mehrfach vorhandene Straßennamen in Schmallenberg

UWG weist aufgrund weiterer Vorfälle eindringlich darauf hin etwas zu ändern

An die WP: Heute morgen schreiben Sie in der Westfalenpost, dass nun auch Sie ein Problem mit den mehrfacher vorkommenden Straßennamen in Schmallenberg hatten. Weiter berichten Sie von den „vergeblichen Versuchen von Politik und Verwaltung“, das zu ändern. Hier möchte ich Sie doch ein wenig korrigieren, bzw. das konkretisieren:
Die UWG Schmallenberg hatte bereits im Jahre 1996 beantragt, bei mehrfach vergebenen Straßennamen neue Namen zu vergeben. Dieser Antrag wurde von der CDU, die die Mehrheit im Schmallenberger Stadtrat hat, abgelehnt. 
Da immer wieder Probleme auftreten, wurde dieser Antrag im Oktober 2016 erneut gestellt, jedoch abermals von der CDU abgelehnt. In seiner Haushaltsrede im November 2021 hat unser Fraktionsvorsitzender Stefan Wiese dieses Thema erneut angesprochen. Zu guter Letzt haben wir das Problem in der letzten Ratssitzung am 17. Februar angesprochen. Wir haben jetzt immerhin erreicht, dass sich alle Fraktionen noch einmal mit diesem Thema beschäftigen wollen. 
Ich würde mich freuen, wenn Sie das so bei passender Gelegenheit auch in Ihrer Berichterstattung berücksichtigen können. 
Hier sind die doppelten Straßennamen im Jahre 2013 genannt…

Mehr Informationen dazu…