Die Stadt Schmallenberg hat in den vergangen Jahren nach der Abgabe der Abwasserkanäle an den Ruhrverband eine Gebührenerhöhung bei den Kanalgebühren mit den vorhandenen Gebührenüberschüssen vermeiden können. Nun kommt etwas hinzu, das vielleicht dazu nutzt, die Gebühren weiter konstant zu halten.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat kürzlich zur Gebührenkalkulation der Kommunen ein Urteil gefällt, dass auch Schmallenberg betreffen könnte.
Die UWG-Fraktion hatte bereits vor zwei Jahren die Berechnung der kalkulatorischen Kosten in Frage gestellt, stieß jedoch auf Widerstand der Verwaltung und der Mehrheitsfraktion.
Worum geht es ? Die Gebühren werden so berechnet, dass einerseits die anteiligen Kosten („Abschreibungen“) z.B. für neue Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert veranschlagt werden, also jenem Betrag, den man aufwenden müßte, um z.B. ein Kanalnetz gleicher Art und Güte zu errichten. Und andererseits wird das Anlagevermögen mit dem Nominalzinssatz – einschließlich Inflationsrate – kalulatorisch verzinst.
Das OVG kam zu der Einschätzung, dass auf diese Weise die Inflation gleich doppelt ausgeglichen wird. Außerdem wurden die Zinsen (im Urteilsfall) viel zu hoch kalkuliert, gemessen an den aktuell sehr niedrigen Zinsen. Vielleicht war das auch der Grund dafür, das in der Vergangenheit Gebührenüberschüsse in Schmallenberg entstanden sind.
Die UWG-Fraktion hatte bereits vor zwei Jahren die Berechnung der kalkulatorischen Kosten in Frage gestellt, stieß jedoch auf Widerstand der Verwaltung und der Mehrheitsfraktion.
Nun wird auch Schmallenberg die Gebühren neu berechnen müssen, was durchaus zu günstigeren Gebühren für die Bürger führen kann. Wir als UWG werden das genauestens beobachten, damit keine Nachteile für die Bürger entstehen.
Leider greift eine Neuberechnung nicht rückwirkend, sondern die Bürger können erst ab 2023 (dem nächsten Haushaltsjahr) davon profitieren.