Spezialfonds für die Stadt Schmallenberg erwirtschaftet mehr als 500.000 Euro

Nachdem Ende 2017 nach Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Ruhrverband ca. 26 Mio. Euro in die Stadtkasse floss suchte man nach einer geeigneten Geldanlage. Negativzinsen sollten vermieden werden. Zunächst wurden 10 Mio. Euro für die Sicherstellung der Beamtenpensionen eingesetzt. Dieses hatte die UWG damals nicht mitgetragen.

Die UWG machte dann den Vorschlag einen Spezialfond aufzulegen.

Im Juni 2020 hat die Stadtvertretung beschlossen 20 Mio. Euro aus dem Barvermögen gehaltenen Mittel in einen Spezialfonds einzuzahlen, der ausschließlich der Stadt Schmallenberg zur Verfügung steht. Bis zum Jahresende 2020 konnte der Fonds schon ca. 500.000 Euro Überschuss erwirtschaften. Diese Mittel kommen indirekt dem Bürger zu Gute. Andere Städte und Gemeinden, wie z. B. Marsberg haben durch Anlage mit Termingeld Millionenverluste hinnehmen müssen.
Die positive Entwicklung des Schmallenberg-Fonds hat sich im ersten Quartal 2021 fortgesetzt. Der Fonds hält sich bei der Geldanlage an eine Anlagerichtlinie, die von der Stadtvertretung beschlossen wurde und berücksichtigt zusätzlich Anlagegrundsätze, die in der Gemeindeordnung NRW vorgegeben sind.

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Familienförderung durch Preisnachlass beim Grundstückserwerb abgelehnt

UWG-Antrag wurde im Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt


Die CDU stimmt für den Verwaltungsvorschlag, der den Anträge ablehnt. Darin heißt es unter anderem: Es war nie ein Problem für junge Familien die Bauplätze zu finanzieren, und auf städtische Bauplätze kommen immer mehrere Bewerbungen.

Aus Sicht der Verwaltung ist nicht zu erkennen, dass eine kommunale Familienförderung notwendig und hilfreich wäre. Lesen sie die Verwaltungsvorlage und


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Straßenbau „Auf der Lake“ – Anwohner lehnen Radweg ab

Im Bezirksausschuss Schmallenberg (BZA) am 02.03.2021 wurde nun endgültig das „AUS“ für einen Radweg beschlossen, und damit der UWG-Antrag nicht umgesetzt. Nach örtlicher Besichtigung sprachen sich alle Mitglieder gegen einen Schutzstreifen für Radfahrer aus. Die Anwohner hatten schon vorab einen Radfahrstreifen abgelehnt. Im Bereich zwischen Fa. Meiller und Baumarkt Köster würde das wohl auch nicht funktionieren, weil auf den Schutzstreifen nicht gehalten werden darf, und damit auch kein Be- und Entladen möglich ist. Einigkeit bestand darin, dass es eine Radwegeverbindung zwischen Unter- und Oberstadt geben muss.

Vorgeschlagen wurde daher zeitnah ein Radwegekonzept für die Lake bzw. für die Verbindung Unterstadt/Kernstadt mit Anbindung an den SauerlandRadring bei Netto (also vom Baumarkt Köster Richtung Volmers-Dünnebacke-Kreisverkehr) zu erstellen. Der BZS hat die Verwaltung beauftragt, diesen Bereich vorrangig zu bearbeiten und in jeder Sitzungen über den Sachstand zu berichten.

Man muss sich schon fragen warum dem Autoverkehr so viel Raum gegeben wird, und ob das nicht in die falsche Richtung geht. Alle Verkehrsteilnehmer sollten gleichberechtig sein. Der Radverkehr nimmt auch in Schmallenberg enorm zu. Die UWG wird weiter ihrem Ziel treu bleiben und bei jeder Straßenbaumaßnahme einen Radweg anmahnen.
„Auf der Lake“ bleibt wohl in den nächsten Jahrzehnten damit eine reine Gewerbestraße ohne Baumbepflanzung, ohne Schutz für den Radverkehr und ohne Verkehrsberuhigung.


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Straßenbau „Auf der Lake“ – Radweg einplanen

Im Bezirksausschuss Schmallenberg am 25.01.2021 wurden die Vorstellungen der UWG von den drei UWG-Vertretern Horst Broeske, Dietmar Weber und Theo Richter vorgetragen mit dem Erfolg, dass die Verwaltung eine neue Vorlage zum Straßenbau „Auf der Lake“ unter Einbeziehung einer Radwegeplanung erstellen soll. Bisher war nur eine gestrichelte Linie straßenbegleitend vorgesehen.
Auch ist inzwischen bekannt geworden, dass der Bund insgesamt bis 2023 rund 1,46 Milliarden Euro für den Radverkehr bereit stellt. Das Programm startet Anfang kommender Woche. Von da an können die Bundesländer Fördermittel aus dem Topf beantragen. Neu an dem Verfahren ist, dass die Bundesregierung damit erstmals Länder und Kommunen direkt beim Neu- und Ausbau der Radinfrastruktur unterstützen kann. Wo investiert wird, orientiert sich am Bedarf, den die Gemeinden melden. Die UWG hofft, dass nun endlich ein Umdenken in der Stadt Schmallenberg erfolgt.

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Endlich Klarheit beim Straßenausbau in den nächsten vier Jahren

In den letzten Jahren hatte die UWG immer darauf gedrungen, dass die Stadtverwaltung ein Straßenkataster erstellt, in dem nicht nur alle Straßen erfasst sind, sondern auch der bauliche Zustand der Straßen. Dieses Kataster wurde Anfang 2020 fertiggestellt. Darauf aufbauend konnte dann das „Straßen- und Wegekonzept“ mit sehr viel weniger Aufwand aufgestellt werden.

Der Rat der Stadt Schmallenberg hat am 4. Februar 2021 das „Straßen- und Wegekonzept der Stadt Schmallenberg“ beschlossen. In diesem Konzept werden zum einen die Straßen aufgelistet, die in den nächsten 4 Jahren instandgesetzt werden sollen. Hierbei handelt es sich um Unterhaltungsmaßnahmen, welche aus Steuermitteln finanziert werden. Zum anderen sind diejenigen Straßen aufgeführt, die in den nächsten 4 Jahren grundlegend erneuert werden sollen. Diese Straßen sind in einem so schlechten Zustand, dass Reparaturmaßnahmen nicht erfolgversprechend und damit unwirtschaftlich wären. Bei diesen Maßnahmen müssen die Kosten teilweise von den Anliegern getragen werden. In Schmallenberg müssen z. B. bei Anliegerstraßen 25 % der Baukosten von den Anliegern übernommen werden.


An folgenden Straßen sollen in den nächsten Jahren beitragsfreie Deckenerneuerungen durchgeführt werden:

2021:

  • Schmallenberg: Oberdreveweg
  • Schmallenberg: Dorenbeckweg
  • Bad Fredeburg: Schieferweg

2022:

  • Schmallenberg: Im Brauke (ab Fa. Trippe bis Bereich Hünegräben Nr. 4)
  • Oberkirchen: Schützenstraße (ab Schützenhalle bis Einmündung B 236)

2023:

  • Bad Fredeburg: Zum Hallenberg
  • Dorlar: Pfarrer-Birker-Straße (vom Einmündungsbereich „Zur Reehquelle“ bis Höhe Sporthalle)

2024:

  • Bödefeld: Freiheitsstraße
  • Kirchrarbach: Zum Rochus, (vom Einmündungsbereich „Zum Rochus“/K 38 bis Einfahrt Haus-Nr. 24)

Folgende beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen sollen in den nächsten Jahren durchgeführt werden:

2021:

  1. Schmallenberg: Gerberweg, (vom Einmündungsbereich „Finkenweg“ bis „Amselweg“)
  2. Fleckenberg In der Basmecke
  3. Kirchilpe: Innerortsstraße (Bereich von Haus Nr. 2 bis Haus Nr. 10)
  4. Holthausen: Ortsdurchfahrt (vom Kreuzungsbereich Schützenhalle bis Bereich Haus Nr. 1
  5. Westfeld: In der Walmecke, (vom Einmündungsbereich „Dorfstraße“ bis Höhe Schützenhalle
  6. Westfeld: Astenbergstraße, (von „Winterberger Str.“ Bis Haus Nr. 4)
  7. Schmallenberg: Auf der Lake, (von Bahnhofstraße bis Kreisverkehr), (2021-2022)
  8. Fleckenberg: Auf der Böhre, (von Haus Nr. 2 bis Haus Nr. 7)

2022:

  • Gellinghausen: Ortsstraße
  • Bad Fredeburg: In der Schmiedinghausen, (Fußgängerbereiche)
  • Fleckenberg: Latroper Straße, (vom Einmündungsbereich „Kapellenstraße“ bis Haus Nr. 86) (2022-2023)
  • Arpe: Innerortsstraße (Richtung Sportplatz, von Haus Nr. 26 bis Haus Nr. 64)
  • Altenilpe: Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrt
  • 1Schmallenberg: Birkenweg
  • Schmallenberg: Wormbacher Straße, (vom Einmündungsbereich „Ketteler Straße“ bis „Obringhauser Straße“)
  • Selkentrop: Innerortsstraße (von Bereich Haus Nr. 3 bis Haus Nr.)
  • Schmallenberg: Antoniusstraße
  • Bracht: Verbindungsstraße Richtung Brenschede (vom Einmündungsbereich „Gleierstraße“ bis Ende Ringstraße“)
  • Bad Fredeburg: Waldstraße (ohne Bereich von Haus Nr. 14 bis Nr. 26) (2022-2023)
  • Bödefeld:  Auf dem Stadtfeld
  • Bödefeld: Zur Rehmecke

2023:

  • Bad Fredeburg: Auf der Burg, (von Haus Nr. 9 bis Haus Nr. 13)
  • Schmallenberg: An der Robbecke, (vom Einmündungsbereich „Obringhauser Straße“ bis „Ziegeleiweg) und vom Einmündungsbereich „Im alten Felde“ bis Höhe Pumpstation)
  • Niedersorpe: Winterseite
  • Bad Fredeburg: Schützenstraße, (vom Einmündungsbereich „Am Kurhaus“ bis Haus Nr. 9)
  • Schmallenberg: Franz-Hitze-Straße
  • Grafschaft: An der Almert
  • Dorlar: Lied, (vom Bereich Haus Nr. 6 bis Bereich Haus Nr. 9)
  • Nordenau: An der Drift, (vom Einmündungsbereich „Astenstraße“ bis Haus Nr. 9)
  • Sellinghausen: An der Halle
  • Bödefeld: Alte Hansestraße

2024:

  • Bad Fredeburg: Oberer Hügel
  • Bödefeld: Querstraße
  • Fleckenberg: Jagdhauser Straße, (vom Einmündungsbereich „Im Folohne“ bis „Auf der Helle“
  • Huxel: Innerortsstraße (vom Bereich Haus Nr. 32 bis Bereich Haus Nr. 47)
  • Westernbödefeld: Zur Linde
  • Westernbödefeld: Am Kampe
  • Schmallenberg: Ahornweg
  • Schmallenberg: Grimmestraße