Kreisverkehr Fleckenberg- keine Chance auf Verwirklichung

Gestern Abend fand in der Schützenhalle Fleckenberg eine Informationsveranstaltung zum Kreisverkehr Fleckenberg statt. Gekommen waren ca. 40-50 Bürger.


Der CDU- Vorsitzende von Fleckenberg, Fabian Bräutigam, begrüßte die Anwesenden sowie den Referenten von Straßen NRW, Herrn Voigtländer und ausdrücklich auch die anwesenden Stadtvertreter der CDU und der UWG. Anwesend war auch Herr Dicke von der Verwaltung.

Der Vortrag von Herrn Voigtländer begann mit einem Hinweis auf den UWG-Antrag von 2017 und auf die damalige Befragungsaktion der UWG. Wie sich schnell herausstellte, war die gestrige Veranstaltung nur darauf ausgelegt, nochmals dezidiert darzulegen, warum Straßen NRW einen Kreisverkehr in Fleckenberg nicht bauen will und kann und es sich dabei nicht um Willkür handelt. Vermutlich haben sich Bürger an die CDU gewandt, hier Antworten zu geben. Herr Dicke sagte mir nach der Veranstaltung, dass Straßen NRW für derartige Informationsforen eigentlich nicht zur Verfügung steht und es nur der guten Beziehung zwischen Verwaltung  und Straßen NRW zu verdanken ist, dass sich Straßen NRW dazu ausnahmsweise bereit erklärt hat.
Es gab eine lebhafte Bürgerbeteiligung bei dieser Veranstaltung. Die Bürger machten ihren Unmut über die Situation… Lesen Sie weiter…

22. Juli 2018
Aktuelles zum Kreisverkehr in Fleckenberg
Am 16. Juli fand zw. der UWG (D. Eickelmann u. H. Broeske) und der Verwaltung ein Gespräch statt.
Ergebnis: Ein Kreisverkehr ist in Fleckenberg bei den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht realisierbar. Ein sogenannter kleiner Kreisverkehr mit geringen Radien ist laut Verwaltung auch nicht genehmigungsfähig. Das würde Straßen NRW nicht mitmachen.
Ein wesentlicher Grund für die ablehnende Haltung von Straßen NRW ist die jetzige geringe Häufigkeit von schlimmen Unfällen an dieser Stelle. Zunächst soll aber eine andere Beschilderung durch die Verwaltung geprüft werden.
Die UWG wird sich weiter um eine Verbesserung  der Verkehrssituation bemühen.

UMFRAGEERGEBIS…

Knöpft Schmallenberg seinen Bürgern zu viel Gebühren ab?

Die Stadt Schmallenberg hat in den vergangen Jahren nach der Abgabe der Abwasserkanäle an den Ruhrverband eine Gebührenerhöhung bei den Kanalgebühren mit den vorhandenen Gebührenüberschüssen vermeiden können. Nun kommt etwas hinzu, das vielleicht dazu nutzt, die Gebühren weiter konstant zu halten.


Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat kürzlich zur Gebührenkalkulation der Kommunen ein Urteil gefällt, dass auch Schmallenberg betreffen könnte.
Die UWG-Fraktion hatte bereits vor zwei Jahren die Berechnung der kalkulatorischen Kosten in Frage gestellt, stieß jedoch auf Widerstand der Verwaltung und der Mehrheitsfraktion.

Worum geht es ? Die Gebühren werden so berechnet, dass einerseits die anteiligen Kosten („Abschreibungen“) z.B. für neue Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert veranschlagt werden, also jenem Betrag, den man aufwenden müßte, um z.B. ein Kanalnetz gleicher Art und Güte zu errichten. Und andererseits wird das Anlagevermögen mit dem Nominalzinssatz – einschließlich Inflationsrate – kalulatorisch verzinst.

Das OVG kam zu der Einschätzung, dass auf diese Weise die Inflation gleich doppelt ausgeglichen wird. Außerdem wurden die Zinsen (im Urteilsfall) viel zu hoch kalkuliert, gemessen an den aktuell sehr niedrigen Zinsen. Vielleicht war das auch der Grund dafür, das in der Vergangenheit Gebührenüberschüsse in Schmallenberg entstanden sind.

Die UWG-Fraktion hatte bereits vor zwei Jahren die Berechnung der kalkulatorischen Kosten in Frage gestellt, stieß jedoch auf Widerstand der Verwaltung und der Mehrheitsfraktion.

Nun wird auch Schmallenberg die Gebühren neu berechnen müssen, was durchaus zu  günstigeren Gebühren für die Bürger führen kann. Wir als UWG werden das genauestens beobachten, damit keine Nachteile für die Bürger entstehen.

Leider greift eine Neuberechnung nicht rückwirkend, sondern die Bürger können erst ab 2023 (dem nächsten Haushaltsjahr) davon profitieren.

Bürgermeister König entschuldigt sich im Haupt- und Finanzausschuss

Im heutigen H+F erreichte die UWG zwei Erfolge:
1. Die Verwaltung hat einen nicht beratenen und beschlossenen Antrag einer Fraktion öffentlich als gegeben dargestellt und in Verwaltungshandeln umsetzt und dabei ausdrücklich auf die CDU als Antragsteller hingewiesen (Schreiben der Verwaltung an die Eltern). BM König entschuldigt sich, dass im Schreiben an die Eltern von einem CDU-Antrag die Rede war.


2. Die CDU ist dem Antrag der UWG etwas entgegen gekommen. Die Grundsteuer B wird nunmehr auf 360 % (von bisher 400 %) gesenkt. Damit wird auf Grund des UWG-Antrages dem Bürger mehr Nachlass bei der Grundsteuer zugestanden.