Im heutigen H+F erreichte die UWG zwei Erfolge:
1. Die Verwaltung hat einen nicht beratenen und beschlossenen Antrag einer Fraktion öffentlich als gegeben dargestellt und in Verwaltungshandeln umsetzt und dabei ausdrücklich auf die CDU als Antragsteller hingewiesen (Schreiben der Verwaltung an die Eltern). BM König entschuldigt sich, dass im Schreiben an die Eltern von einem CDU-Antrag die Rede war.
2. Die CDU ist dem Antrag der UWG etwas entgegen gekommen. Die Grundsteuer B wird nunmehr auf 360 % (von bisher 400 %) gesenkt. Damit wird auf Grund des UWG-Antrages dem Bürger mehr Nachlass bei der Grundsteuer zugestanden.