Endlich Klarheit beim Straßenausbau in den nächsten vier Jahren

In den letzten Jahren hatte die UWG immer darauf gedrungen, dass die Stadtverwaltung ein Straßenkataster erstellt, in dem nicht nur alle Straßen erfasst sind, sondern auch der bauliche Zustand der Straßen. Dieses Kataster wurde Anfang 2020 fertiggestellt. Darauf aufbauend konnte dann das „Straßen- und Wegekonzept“ mit sehr viel weniger Aufwand aufgestellt werden.

Der Rat der Stadt Schmallenberg hat am 4. Februar 2021 das „Straßen- und Wegekonzept der Stadt Schmallenberg“ beschlossen. In diesem Konzept werden zum einen die Straßen aufgelistet, die in den nächsten 4 Jahren instandgesetzt werden sollen. Hierbei handelt es sich um Unterhaltungsmaßnahmen, welche aus Steuermitteln finanziert werden. Zum anderen sind diejenigen Straßen aufgeführt, die in den nächsten 4 Jahren grundlegend erneuert werden sollen. Diese Straßen sind in einem so schlechten Zustand, dass Reparaturmaßnahmen nicht erfolgversprechend und damit unwirtschaftlich wären. Bei diesen Maßnahmen müssen die Kosten teilweise von den Anliegern getragen werden. In Schmallenberg müssen z. B. bei Anliegerstraßen 25 % der Baukosten von den Anliegern übernommen werden.


An folgenden Straßen sollen in den nächsten Jahren beitragsfreie Deckenerneuerungen durchgeführt werden:

2021:

  • Schmallenberg: Oberdreveweg
  • Schmallenberg: Dorenbeckweg
  • Bad Fredeburg: Schieferweg

2022:

  • Schmallenberg: Im Brauke (ab Fa. Trippe bis Bereich Hünegräben Nr. 4)
  • Oberkirchen: Schützenstraße (ab Schützenhalle bis Einmündung B 236)

2023:

  • Bad Fredeburg: Zum Hallenberg
  • Dorlar: Pfarrer-Birker-Straße (vom Einmündungsbereich „Zur Reehquelle“ bis Höhe Sporthalle)

2024:

  • Bödefeld: Freiheitsstraße
  • Kirchrarbach: Zum Rochus, (vom Einmündungsbereich „Zum Rochus“/K 38 bis Einfahrt Haus-Nr. 24)

Folgende beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen sollen in den nächsten Jahren durchgeführt werden:

2021:

  1. Schmallenberg: Gerberweg, (vom Einmündungsbereich „Finkenweg“ bis „Amselweg“)
  2. Fleckenberg In der Basmecke
  3. Kirchilpe: Innerortsstraße (Bereich von Haus Nr. 2 bis Haus Nr. 10)
  4. Holthausen: Ortsdurchfahrt (vom Kreuzungsbereich Schützenhalle bis Bereich Haus Nr. 1
  5. Westfeld: In der Walmecke, (vom Einmündungsbereich „Dorfstraße“ bis Höhe Schützenhalle
  6. Westfeld: Astenbergstraße, (von „Winterberger Str.“ Bis Haus Nr. 4)
  7. Schmallenberg: Auf der Lake, (von Bahnhofstraße bis Kreisverkehr), (2021-2022)
  8. Fleckenberg: Auf der Böhre, (von Haus Nr. 2 bis Haus Nr. 7)

2022:

  • Gellinghausen: Ortsstraße
  • Bad Fredeburg: In der Schmiedinghausen, (Fußgängerbereiche)
  • Fleckenberg: Latroper Straße, (vom Einmündungsbereich „Kapellenstraße“ bis Haus Nr. 86) (2022-2023)
  • Arpe: Innerortsstraße (Richtung Sportplatz, von Haus Nr. 26 bis Haus Nr. 64)
  • Altenilpe: Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrt
  • 1Schmallenberg: Birkenweg
  • Schmallenberg: Wormbacher Straße, (vom Einmündungsbereich „Ketteler Straße“ bis „Obringhauser Straße“)
  • Selkentrop: Innerortsstraße (von Bereich Haus Nr. 3 bis Haus Nr.)
  • Schmallenberg: Antoniusstraße
  • Bracht: Verbindungsstraße Richtung Brenschede (vom Einmündungsbereich „Gleierstraße“ bis Ende Ringstraße“)
  • Bad Fredeburg: Waldstraße (ohne Bereich von Haus Nr. 14 bis Nr. 26) (2022-2023)
  • Bödefeld:  Auf dem Stadtfeld
  • Bödefeld: Zur Rehmecke

2023:

  • Bad Fredeburg: Auf der Burg, (von Haus Nr. 9 bis Haus Nr. 13)
  • Schmallenberg: An der Robbecke, (vom Einmündungsbereich „Obringhauser Straße“ bis „Ziegeleiweg) und vom Einmündungsbereich „Im alten Felde“ bis Höhe Pumpstation)
  • Niedersorpe: Winterseite
  • Bad Fredeburg: Schützenstraße, (vom Einmündungsbereich „Am Kurhaus“ bis Haus Nr. 9)
  • Schmallenberg: Franz-Hitze-Straße
  • Grafschaft: An der Almert
  • Dorlar: Lied, (vom Bereich Haus Nr. 6 bis Bereich Haus Nr. 9)
  • Nordenau: An der Drift, (vom Einmündungsbereich „Astenstraße“ bis Haus Nr. 9)
  • Sellinghausen: An der Halle
  • Bödefeld: Alte Hansestraße

2024:

  • Bad Fredeburg: Oberer Hügel
  • Bödefeld: Querstraße
  • Fleckenberg: Jagdhauser Straße, (vom Einmündungsbereich „Im Folohne“ bis „Auf der Helle“
  • Huxel: Innerortsstraße (vom Bereich Haus Nr. 32 bis Bereich Haus Nr. 47)
  • Westernbödefeld: Zur Linde
  • Westernbödefeld: Am Kampe
  • Schmallenberg: Ahornweg
  • Schmallenberg: Grimmestraße

QR-Code für Schilder von denkmalgeschützten Gebäuden in Schmallenberg

Das Denkmalschild beim Amtsgericht ist „in die Jahre gekommen“.

In vielen anderen Städten und Gemeinden sind inzwischen diese Gebäude mit einem Denkmalschild mit QR-Code ausgestattet.

Unten stehend ein Beispiel aus der Gemeinde Mengede.

Wenn man mit einem Handy diesen QR-Code scannt, kommt man direkt auf eine separate Internetseite, wo die wichtigsten Informationen genau zu diesem Gebäude/Denkmal abgerufen werden können.

Das ist besonders für Gäste und Touristen, aber auch für Einheimische eine sehr informative Möglichkeit, über das Denkmal mehr zu erfahren.

Antrag der UWG Schmallenberg: Die Denkmalschilder an den Gebäuden/Denkmälern in Schmallenberg sollten gegen neue mit QR-Code ausgetauscht werden.

Kennzeichnung von denkmalgeschützten Gebäuden mit QR-Code…

Grünschnittabgabemöglichkeit beim Bauhof von CDU verhindert

Dieses Foto zeigt wie Grünzeug anhängerweise im Wald abgekippt wird.

Es bestände ja keine Notwendigkeit zu einer kostenlosen Abgabemöglichkeit, so die Aussage von Hr. Bette (CDU).

In der Ratssitzung am 15.12.2020 forderte der UWG-Fraktionsvorsitzende Stefan Wiese erneut, die Stadt möge im Haushalt einen Betrag von 5.000 Euro einplanen und zweimal im Jahr für die Bürger eine kostenlose Grünschnitt-Abfuhr ermöglichen. Der Bauhof könne diese Aufgabe ggf. übernehmen. Die UWG will mit dieser Aktion vermeiden, dass weiterhin der Grünschnitt illegal in der Natur abgekippt wird. Siehe auch unseren Antrag vom 3.10.2019.
Die CDU Fraktion meinte dazu sinngemäß, dieser Vorschlag würde nicht dadurch besser, dass er immer wiederholt würde. Außerdem glaubt man, es bestehe überhaupt keine Notwendigkeit, dass eine kostenlose Grünschnitt-Abfuhr organisiert wird, es gäbe ja Mülltonnen und viele Bürger könnten ihren Grünschnitt ja in ihren großen Gärten entsorgen. Das die Wirklichkeit anders aussieht, belegen zahlreiche illegale Grünschnittkippen in der Landschaft.
Ergebnis: Durch den Widerstand der CDU- Fraktion konnte hier leider wieder einmal keine Verbesserung erreicht werden.
Unsere Anträge…

UWG versucht, starken Anstieg der Wassergebühren zu verhindern

Die Erhöhung der Wassergebühren war Thema im gestrigen Haupt- und Finanzausschuss. Lt. Vorlage der Stadt sollen die Verbrauchsgebühren um rd. 15% von 1,15 €/cbm auf 1,32 €/cbm, und die Grundgebühren für den Standardwasserzähler um 20% von bisher 87,50 € auf 105,00 € und steigen.


Ursache für die Gebührensteigerungen sind im wesentlichen die hohen städtischen Investitionen in das Wassernetz, die notwendig sind, um auch künftig die Wasserversorgung im Stadtgebiet sicherzustellen. U. a. werden seit 2 Jahren auch die Hausanschlüsse im Straßenbau kostenfrei für den Anlieger erneuert.
Dieter Eickelmann beantragte in der Sitzung, die Spielräume in der Gebührenkalkulation im Sinne der Bürger zu nutzen, um die Erhöhungen abzumildern. Er schlug vor, die kalkulatorischen Zinsen nicht wie bisher mit 2,5%, sondern mit einem marktkonformen Satz von 1,25% anzusetzen. Die Folge wäre, dass die Erhöhung der Verbrauchsgebühren wesentlich niedriger ausfallen und auf ca. 1,20 €/cbm (Erhöhung 4,35 % , statt 15 %) begrenzt werden könnte.


In der Ratssitzung am 15.12.20 ging es unter anderem um die Gebührenfestlegung für Trinkwasser 2021. Die UWG-Fraktion begründete nochmals ihren Antrag, dass die vorhandenen Spielräume bei der Gebührenfestsetzung im Bereich der Zinsen genutzt werden sollten, um die Erhöhung für die Bürger weniger drastisch ausfallen zu lassen. Immerhin soll der Grundbetrag um 20% und die Verbrauchsgebühren um 15 % angehoben werden.

Hans-Georg Bette (CDU) erläuterte aus seiner Sicht die Entwicklung der langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt . Er kam zu dem Ergebnis, dass die von der Verwaltung angesetzten Zinsen angemessen seien oder sogar noch höher kalkuliert werden könnten, als mit 2,5% (obwohl die Zinsen für langfristige Kredite mit 10 Jahren Laufzeit derzeit unter 1,0 % liegen).

Ergebnis:

Die CDU, die Grünen und Die Partei stimmten für den höheren Kostenansatz der Verwaltung, die übrigen Fraktionen dagegen.

Damit werden die Bürger ab 2021 bei einem 2-Personenhaushalt ca. 35 Euro und bei einem  4-Personenhaushalt ca. 55 Euro pro Jahr mehr bezahlen müssen, als 2020. Dies dürfte den einen oder anderen Haushalt, der in der Coronaphase Einkommenseinbußen hinnehmen muss, nicht unerheblich belasten. Nebenbei bemerkt war die Verwaltung bei der Festlegung der Zweitwohnungssteuern nicht so empfindlich. Hier beließ man es mit Hinweis auf coronabedingte Belastungen der Steuerzahler bei der bisherigen Steuer, obwohl eigentlich eine Erhöhung um 2% notwendig gewesen wäre, um die zu erwartenden Mindereinnahmen 2021 von 30.000 Euro auszugleichen (Vorlage X/16).