Betriebsgeländeerweiterung der Fa. Magog

Ratssitzung am 21.03.2024

Mit 28 Ja und 8 Nein-Stimmen wurde die Einleitung des FNP/BPlan-Verfahrens Magog (Vorhaben- und Erschließungsplan) in geheimer Abstimmung befürwortet. Zum Beschluss wurde hinzugefügt, dass die Anlieger und die Magog GmbH & Co. in einen Dialog für eine einvernehmliche Lösung gehen sollten. Dazu soll ein neutraler Moderator eingesetzt werden. Die Stadt wird diesbezüglich auf die Interessengemeinschaft zukommen. Dieser Passus kam zustande, weil viele Ratsmitglieder dies angeregt haben.

Schieferhalde Bad Fredeburg im April 2017

Vorab hat die Interessengemeinschaft Fragen an den Bürgermeister schriftlich eingereicht. Sie liegen mir nicht vor und werden nur teilweise wiedergegeben:

Sind Alternativen geprüft worden: Ja, Alternativen sind wohl geprüft, jetzt kommt der rechtmäßige Schritt mit konkreten Antrag durch die Fa. Magog.

Der erste Antrag im Jahre 2021 wurde kontrovers diskutiert. Jetzt kommt die Verfahrensweise nach Baugesetzbuch mit Stellungnahme aller Beteiligten. Das schließt nicht aus, dass es eine einvernehmliche Lösung gibt. Letztendlich entscheidet der Rat der Stadt Schmallenberg.

Auf die Frage welche Umstände sich in den letzten Jahren geändert haben wurde nicht so richtig eingegangen. Gegenstand ist der jetzige Bebauungsplan, es sei noch nichts entschieden. Die Richtwerte werden im Laufe des Verfahrens geklärt. Stillstand wäre keine Option.

Wie sieht das Konzept der Stadt Schmallenberg aus? Wohnen und Industrie muss geprüft und abgewogen werden. Vor 3 Jahren gab es eine erste Anfrage und auch erste Voruntersuchungen, jetzt muss das formelle Verfahren starten.

Die Anliegergemeinschaft, vertreten durch Herrn Carmesin, hat die Bürgerfragestunde genutzt weitere Fragen zu stellen, die von Bürgermeister König beantwortet wurden.

  1. Warum wurde das frühere Verfahren von Bürgermeister B. Halbe nicht aufgegriffen:
    Im Jahre 2021 wurde die Konfliktsituation deutlich. Fa. Magog sollte Voruntersuchungen starten. Jetzt sind die Untersuchungen mit dem Ergebnis „könnte gehen“ abgeschlossen. Jetzt könnte man beide Parteien mit dem Verfahren nach Baugesetzbuch auf einen Nenner bringen.
  2. Wie soll das das Verfahren personell in der Verwaltung gestemmt werden?
    Es sei wohl eine Herausforderung, aber mit einem Vorhaben – und Erschließungsplan wird die Fa. Magog die Hauptarbeit leisten.
  3. Wie sieht der Zeitplan aus? Beginn des Verfahrens in ca. 2-3 Monaten.
  4. Wo sind die Flächen für den zusätzlichen Schiefermüll? Das soll im Verfahren geklärt werden.

In der anschließenden Diskussion im Rat wurde deutlich, dass das Verfahren jetzt gestartet werden sollte (CDU). Verschiedene andere Wortmeldungen machten klar, dass gegensätzliche Meinungen zwischen Magog und der Anliegergemeinschaft bestehen. Diese sollte im Dialog besprochen werden, was bisher nicht geschehen ist.
Die UWG mahnte das forcierte Verfahren an: Im BZA Bad Fredeburg am 28.2.2024 unter „Verschiedenes“ überraschend für alle vorgestellt. Dann zusätzliche Tagung des BZA Bad Fredeburg am 07.03.2024, Techn. Ausschuss am 12.03. und Rat am 21.03. 2024. Es fanden keine Gespräche zwischen Magog und Anwohner statt. Antrag: Verfahren zurückstellen. Über diesen Antrag wurde nicht abgestimmt, weil der weitergehende Antrag der vorliegende ist.

Der Beschluss, über den abgestimmt wurde, lautete:

Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für das im Übersichtsplan Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage X/904 umgrenzte Gebiet im westlichen Anschluss an das bestehende Betriebsgelände der Magog Schiefergrube im Ortsteil Bad Fredeburg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss für die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Schmallenberg. Planungsziel ist im Wesentlichen die darstellende Ausweisung einer (betriebsgebundenen)
„Gewerblichen Baufläche“ zur Erweiterung der bestehenden „Gewerblichen Baufläche“ am
Betriebsstandort anstelle der bisherigen Darstellung „Wald“.
Ergänzend erfolgt für einen weiteren Teilbereich dieser „Wald“-Fläche die ersetzende Darstellung von „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“. Die Durchführung der 39. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 „Schiefergrube Magog“.
Über das FNP-Verfahren Vorlage X/903 wurde im gleichen Beschluss abgestimmt.

Ergänzt wurde der Beschluss durch die Aufforderung, dass Anwohner und Fa. Magog in Dialog treten und eine einvernehmliche Lösung zu finden sollten.


Technischer Ausschuss am 12.03.

In der Sitzung am 12.03. sprach sich der TA für den Aufstellungsbeschluss des BPlan-Verfahrens zur Betriebsgeländeerweiterung der Fa. Magog mit 10 Ja und 4 Nein-Stimmen aus.
Die UWG stellte in der Sitzung den Antrag die Entscheidung zu vertagen. Es solle eine einvernehmliche Lösung mit den Anliegern, Kommune und einem Mediator Alternativen besprochen werden. Der Antrag wurde abgelehnt. Damit wird die Möglichkeit vergeben Alternativen in Betracht zu ziehen. Im Rat am 21.03 wird dann endgültig nur über die Vorlage zu entscheiden sein.


Bezirksausschuss Bad Fredeburg am 07.03.2024

In einer zusätzlichen Sitzung des Bezirksausschusses Bad Fredeburg wurde heute über die Einleitung des BPlan-Verfahrens zur Betriebsgeländeerweiterung der Fa. Magog in geheimer Abstimmung abgestimmt. Dazu hat die Verwaltung zwei Vorlagen erstellt:
– Änderung des FNP Vorlage X/903 – Ergebnis: 9 Ja, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
– Änderung des BPl Vorlage X/904 – Ergebnis: 10 Ja, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Vorab hat Hr. Welfens vorgeschlagen, dass sich die Parteien zusammensetzen und eine gemeinsame Lösung finden. Sein Antrag die heutige Entscheidung abzusetzen wurde aber mehrheitlich abgelehnt.

Schon in der Bezirksausschusssitzung am 28.02. wurde unter Punkt „Verschiedenes“ die Erweiterung des Betriebsgeländes der Fa. Magog von Christopher Guntermann und Markus Schulte ausführlich vorgestellt (s. unten). Dies führte damals zu einer Irritation, da vorher nicht bekannt war, dass dieser Punkt in der Sitzung erscheinen wird. Die Angelegenheit muss wohl vorher schon mit der Stadt abgestimmt gewesen sein, denn sonst hätten man nicht wenige Tage später schon alle Vorlagen vorgestellt. Nur – die Bevölkerung, vor allem die Anwohner war außen vorgelassen. Daraufhin hat die Anliegergemeinschaft Schieferweg gebeten in der heutigen Sitzung am 07.03. zu Wort zu kommen. Das hat Hr. Carmesin im Auftrag der Anwohner ausführlich und sehr verständlich getan.
Er erläuterte im Auftrag der Anliegergemeinschaft Schieferweg die bisherige Entwicklung des Gewerbestandortes in Zusammenhang mit der anl. nahen Wohnbebauung. Beides war bisher durch ein kleines Waldgebiet voneinander getrennt. Der Wald fiel dem Kyrill zum Opfer. Nun soll die Schieferhalde über das ehemalige Waldgebiet bis wenige Meter vor die Wohnbebauung erweitert werden. Das wird von allen Anwohner massiv abgelehnt. Es fehlt ein Schutzstreifen zwischen Gewerbe und Wohngebiet. Ein Trennungsgrundsatz sagt aus, dass zwischen Gewerbe und Wohnen 100 m liegen müssen.

Was ein Dreischichtbetrieb für das Leben und Wohnen für die Anlieger bedeutet,und welche Immissionen anfallen können hat Frau Schmidt deutlich aufgezeigt. Es betrifft wohl mehr als 80 Anwohner.

Diese Forderungen wurden von der Anliegergemeinschaft angesprochen. Ein Kompromiss könnte sicher gefunden werden, aber der Wald muss bleiben.

Herr Beste von der Stadt machte deutlich, dass es heute nur um den Aufstellungsbeschluss ginge, und im Baugesetzbuch eine Änderung/Erweiterung eines bestehenden Flächennutzungsplanes bzw. BPlans jederzeit bei berechtigten Interesse möglich ist. Dieses ist bei der Fa. Magog gegeben. Der Antrag durchläuft den Techn. Ausschuss (Sitzung am 12.03.) und Rat am 21.03.2024. Falls zugestimmt wird erfolgt die Auslegung des Planes. Alle Bürgerinnen und Bürger können dann neben den anderen zuständigen Behörden wie z. B. das Bergbauamt Stellung dazu nehmen. Diese Anregungen werden in einem Abstimmungsprozess dann nochmals zur Sprache gebracht und wenn möglich berücksichtigt. Erst dann erfolgt die endgültige Zustimmung durch den Rat der Stadt Schmallenberg.

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