Knöpft Schmallenberg seinen Bürgern zu viel Gebühren ab?

Die Stadt Schmallenberg hat in den vergangen Jahren nach der Abgabe der Abwasserkanäle an den Ruhrverband eine Gebührenerhöhung bei den Kanalgebühren mit den vorhandenen Gebührenüberschüssen vermeiden können. Nun kommt etwas hinzu, das vielleicht dazu nutzt, die Gebühren weiter konstant zu halten.


Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat kürzlich zur Gebührenkalkulation der Kommunen ein Urteil gefällt, dass auch Schmallenberg betreffen könnte.
Die UWG-Fraktion hatte bereits vor zwei Jahren die Berechnung der kalkulatorischen Kosten in Frage gestellt, stieß jedoch auf Widerstand der Verwaltung und der Mehrheitsfraktion.

Worum geht es ? Die Gebühren werden so berechnet, dass einerseits die anteiligen Kosten („Abschreibungen“) z.B. für neue Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert veranschlagt werden, also jenem Betrag, den man aufwenden müßte, um z.B. ein Kanalnetz gleicher Art und Güte zu errichten. Und andererseits wird das Anlagevermögen mit dem Nominalzinssatz – einschließlich Inflationsrate – kalulatorisch verzinst.

Das OVG kam zu der Einschätzung, dass auf diese Weise die Inflation gleich doppelt ausgeglichen wird. Außerdem wurden die Zinsen (im Urteilsfall) viel zu hoch kalkuliert, gemessen an den aktuell sehr niedrigen Zinsen. Vielleicht war das auch der Grund dafür, das in der Vergangenheit Gebührenüberschüsse in Schmallenberg entstanden sind.

Die UWG-Fraktion hatte bereits vor zwei Jahren die Berechnung der kalkulatorischen Kosten in Frage gestellt, stieß jedoch auf Widerstand der Verwaltung und der Mehrheitsfraktion.

Nun wird auch Schmallenberg die Gebühren neu berechnen müssen, was durchaus zu  günstigeren Gebühren für die Bürger führen kann. Wir als UWG werden das genauestens beobachten, damit keine Nachteile für die Bürger entstehen.

Leider greift eine Neuberechnung nicht rückwirkend, sondern die Bürger können erst ab 2023 (dem nächsten Haushaltsjahr) davon profitieren.

Bürgermeister König entschuldigt sich im Haupt- und Finanzausschuss

Im heutigen H+F erreichte die UWG zwei Erfolge:
1. Die Verwaltung hat einen nicht beratenen und beschlossenen Antrag einer Fraktion öffentlich als gegeben dargestellt und in Verwaltungshandeln umsetzt und dabei ausdrücklich auf die CDU als Antragsteller hingewiesen (Schreiben der Verwaltung an die Eltern). BM König entschuldigt sich, dass im Schreiben an die Eltern von einem CDU-Antrag die Rede war.


2. Die CDU ist dem Antrag der UWG etwas entgegen gekommen. Die Grundsteuer B wird nunmehr auf 360 % (von bisher 400 %) gesenkt. Damit wird auf Grund des UWG-Antrages dem Bürger mehr Nachlass bei der Grundsteuer zugestanden.

Stadt hat im Jahr 2021 mehr als 7 Mio. Euro Überschuss

UWG stellt eigenen Antrag und will alle Bürger, und nicht nur die Gewerbetreibenden, deutlich von der Grundsteuer entlasten (Grundsteuer B von 400 auf 320%).

Vorlage X/455 wird im Haupt- und Finanzausschuss am 05.Mai 2022 diskutiert.

Die UWG hat einen Fragenkatalog an den Bürgermeister gesendet, der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5.5.2022 beantwortet werden soll. Zum Fragenkatalog…

Die UWG wird einen eigenen Antrag stellen und will alle Bürger, und nicht nur die Gewerbetreibenden, deutlich von der Grundsteuer entlasten (Grundsteuer B von 400 auf 320%).

Soviel Geld wie noch nie ist damit in den „Stadtsäckel“ eingegangen. Das liegt zum Großteil an einem höheren Gewerbesteueraufkommen. Nun weckt dies Erwartungen, die die CDU mit Schreiben vom 30.03. schon mal konkretisiert hat. Jetzt geht plötzlich auch das, was die UWG schon lange gefordert hat, nämlich den Kindergartenbeitrag auf Null zu setzen. Auch die Gewerbetreibenden sollen entlastet werden, aber die normalen Bürger werden vergessen. Die UWG-Fraktion setzt sich für einen sozial ausgewogenen Entlastungsvorschlag ein:

Das meint die UWG dazu:

1. In der Vorlage wird davon gesprochen, dass die Senkung der Realsteuerhebesätze generell die Attraktivität des Gewerbestandortes Schmallenberg fördert. Hier gehen der Verwaltung die Gäule aber durch. Eine solche einmalige Förderung wird wohl für die ansässigen Gewerbebetriebe eine zu begrüßende Entlastung bringen, nicht jedoch generell und über das Jahr 2022 hinaus die Attraktivität erhöhen.

2. Nach § 10 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen NRW ist es bei Nachtragshaushalten erforderlich, dass „alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Ein- und Auszahlungen“ genannt werden. Ob es ausreicht , einfach zu behaupten, dass aus heutiger Sicht davon auszugehen ist, dass gegenüber der Haushaltsplanung 2022 insgesamt kein niedrigeres Gesamtergebnis zu erwarten ist, könnte gewagt sein, weil wir ja noch 8 Monate in 2022 vor uns haben, die bei den Erträgen auch ganz anders verlaufen können, als jetzt prognostiziert. Wenn die Gewerbebetriebe in größerer Zahl Herabsetzungsanträge bei den Gewerbesteuern stellen, kann das Steueraufkommen sehr schnell zusammenschmelzen.

3. Grundsätzlich sind die Vorschläge zu begrüßen, zumal der Antrag auf Streichung der KiTa Beiträge bereits in Vorperioden von anderen Fraktionen – auch der UWG – (siehe hier…)-gestellt wurde,aber keine Mehrheit fand.

4. Bei den KiTa Beiträgen dürften vorwiegend höherverdienende Eltern entlastet werden, die allerdings auch die höchsten Beiträge zahlen.

5. Für eine wirksame Entlastung bei den Grundsteuern ist die vorgeschlagene Entlastung von 5% (20% des Hebesatzes) viel zu niedrig und im Verhältnis zu den Entlastungen bei den Gewerbesteuern diskriminierend und unangemessen. Die meisten Grundsteuerzahler dürften Einfamilienhausbesitzer sein. Sie würden um ca. 1 Euro pro Monat bzw. 12 Euro pro Jahr entlastet. Dafür lohnt es sich  wegen des Verwaltungsaufwands nicht, alle Gebührenbescheide für 2022 zu ändern.
Um auf das gleiche Niveau wie bei den Gewerbesteuern zu kommen, müsste der Grundsteuer Hebesatz B auf 320 % gesenkt werden. Das ergäbe eine Gesamtentlastung von rd. 650 T Euro (wie bei den Gewerbesteuern).

6. Insbesondere, weil die Entlastungen bei den Steuern zunächst nur einmalig wirken – im Gegensatz zu den KiTa Elternbeiträgen – sollte auf eine gerechte Entlastung für die beiden Betroffenengruppen geachtet werden. Immerhin werden Gewerbetreibende doppelt entlastet. Sie profitieren sowohl von der Senkung der Grundsteuern als auch von der Senkung der Gewerbesteuern.

7. Deshalb unser Antrag: Senkung der Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 320 %.

Heimatverein Fleckenberg e. V. löst sich auf

In der Mitgliederversammlung am 30. März 2022 wurden alle lt. Tagesordnung vorgelegten Punkte beschlosssen. Die Vorstandsmitglieder sind zurück getreten, ein neuer Vorstand fand sich nicht, die Auflösung des Vereins wurde mit 17 Ja -und 6 Nein-Stimmen angenommen. Ein Liquidator wurde nicht gefunden. Jetzt bestimmt das Vereinsregister wie die weitere Abwicklung geschieht. Sehr, sehr schade, ein solches tolles Museum einfach abschließen zu müssen. Mehr dazu später…

Einladungsschreiben zur Mitgliederversammlung…