Förderrichtline für Betreiber von Dorfhallen wesentlich verbessert

Wir freuen uns mit den gemeinnützigen Vereinen (Schützenvereinen), dass endlich ihr hohes Engagement für die Allgemeinheit in geeigneter Weise gewürdigt wird.

Auf Antrag der UWG Fraktion vom 27.3.2018 beschloss der Rat der Stadt Schmallenberg in seiner Sitzung vom 28.11.2019 (nach 19-monatiger Beratungszeit!) eine neue Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Dorfhallen, die in erster Linie den Schützenvereinen zu Gute kommen wird. Diese sind in der Regel die Betreiber von Dorfhallen.

Dem Beschluss waren mehrere Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vorausgegangen, in denen kontrovers über das Thema diskutiert wurde. Bis zuletzt hatte die CDU-Fraktion ein Problem damit, die Förderung auf Halleneinrichtungen (Stühle, Tische, Bänke) auszuweiten. Da sie aber den Schützenvereinen vorab versprochen hatte, sich – wie die UWG Fraktion – auch für Verbesserungen einzusetzen, stand sie im Wort.

Zusammengefasst wurden folgende Verbesserungen erzielt:

  • Die neue Richtlinie sieht neben der bisher schon geförderten 40 %igen Bezuschussung von Materialkosten erstmals auch die Förderung von Lohnkosten mit 40 % vor.
  • Desweiteren wird nun erstmals auch die Neuanschaffung von Mobiliar mit 20 % gefördert.
  • Die Verwaltung wird auf Wunsch der Vereine über die Fördermöglichkeiten beraten.
  • Darüber hinaus wurde erreicht, dass die Richtlinie erstmals im Internet der Stadt veröffentlicht wird (was bis heute allerdings noch nicht erfolgt ist).

F ö r d e r r i c h t l i n i e n der Stadt Schmallenberg zur Gewährung von städtischen Zuwendungen zum Erhalt von Schützen- und Dorfhallen bzw. Dorfhäusern vom 28.11.2019

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