Balkonkraftwerke/Photovoltaik soll gefördert werden

Aktueller Stand 21.04.2023

Ablehnung der CDU bringt Förderung von Balkonkraftwerken vorerst zum Stoppen.


Schon die Vorlage X/648 der Verwaltung war eindeutig ablehnend und richtete sich gegen eine Förderung von Balkonkraftwerken. In der Haupt- und Finanzausschusssitzung bestätigte sich dieser Eindruck. Die UWG hat ihre Gründe zum Antrag nochmals eindeutig aufgezeigt und wurde von der BfS unterstützt.

„Wir wollen mit den Zuschüssen das Thema stärker in die Öffentlichkeit bringen und dazu animieren, dass sich insbesondere Privatleute hier engagieren und investieren“ (Dieter Eickelmann, UWG)

Erreicht wurde ein Absetzen des Tagesordnungspunktes um die eine Förderungsmöglichkeit im Haushalt 2024 zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass dieser Punkt im Herbst 2023 nochmals „verhandelt“ wird. Er wird auf jeden Fall von der UWG zum Haushalt 2024 fest vorgeschlagen.

Viele andere Städte wollen den Strom aus Photovoltaik ins Blickfeld rücken. Dazu sind z. B. Balkonkraftwerke in vielen Haushalten sinnvoll und werden von den Kommunen mit einem Zuschuss gefördert. Das soll nach Ansicht der UWG auch in Schmallenberg so werden.

Unser Antrag…


Aktuelle Förderung in den Nachbarkommunen:

Lüdenscheid       500 Euro/Anlage

Olsberg              200 Euro/Anlage

Winterberg         250 Euro/Anlage

Förderrichtline für Betreiber von Dorfhallen wesentlich verbessert

Wir freuen uns mit den gemeinnützigen Vereinen (Schützenvereinen), dass endlich ihr hohes Engagement für die Allgemeinheit in geeigneter Weise gewürdigt wird.

Auf Antrag der UWG Fraktion vom 27.3.2018 beschloss der Rat der Stadt Schmallenberg in seiner Sitzung vom 28.11.2019 (nach 19-monatiger Beratungszeit!) eine neue Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Dorfhallen, die in erster Linie den Schützenvereinen zu Gute kommen wird. Diese sind in der Regel die Betreiber von Dorfhallen.

Dem Beschluss waren mehrere Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vorausgegangen, in denen kontrovers über das Thema diskutiert wurde. Bis zuletzt hatte die CDU-Fraktion ein Problem damit, die Förderung auf Halleneinrichtungen (Stühle, Tische, Bänke) auszuweiten. Da sie aber den Schützenvereinen vorab versprochen hatte, sich – wie die UWG Fraktion – auch für Verbesserungen einzusetzen, stand sie im Wort.

Zusammengefasst wurden folgende Verbesserungen erzielt:

  • Die neue Richtlinie sieht neben der bisher schon geförderten 40 %igen Bezuschussung von Materialkosten erstmals auch die Förderung von Lohnkosten mit 40 % vor.
  • Desweiteren wird nun erstmals auch die Neuanschaffung von Mobiliar mit 20 % gefördert.
  • Die Verwaltung wird auf Wunsch der Vereine über die Fördermöglichkeiten beraten.
  • Darüber hinaus wurde erreicht, dass die Richtlinie erstmals im Internet der Stadt veröffentlicht wird (was bis heute allerdings noch nicht erfolgt ist).

F ö r d e r r i c h t l i n i e n der Stadt Schmallenberg zur Gewährung von städtischen Zuwendungen zum Erhalt von Schützen- und Dorfhallen bzw. Dorfhäusern vom 28.11.2019