UWG versucht, starken Anstieg der Wassergebühren zu verhindern

Die Erhöhung der Wassergebühren war Thema im gestrigen Haupt- und Finanzausschuss. Lt. Vorlage der Stadt sollen die Verbrauchsgebühren um rd. 15% von 1,15 €/cbm auf 1,32 €/cbm, und die Grundgebühren für den Standardwasserzähler um 20% von bisher 87,50 € auf 105,00 € und steigen.


Ursache für die Gebührensteigerungen sind im wesentlichen die hohen städtischen Investitionen in das Wassernetz, die notwendig sind, um auch künftig die Wasserversorgung im Stadtgebiet sicherzustellen. U. a. werden seit 2 Jahren auch die Hausanschlüsse im Straßenbau kostenfrei für den Anlieger erneuert.
Dieter Eickelmann beantragte in der Sitzung, die Spielräume in der Gebührenkalkulation im Sinne der Bürger zu nutzen, um die Erhöhungen abzumildern. Er schlug vor, die kalkulatorischen Zinsen nicht wie bisher mit 2,5%, sondern mit einem marktkonformen Satz von 1,25% anzusetzen. Die Folge wäre, dass die Erhöhung der Verbrauchsgebühren wesentlich niedriger ausfallen und auf ca. 1,20 €/cbm (Erhöhung 4,35 % , statt 15 %) begrenzt werden könnte.


In der Ratssitzung am 15.12.20 ging es unter anderem um die Gebührenfestlegung für Trinkwasser 2021. Die UWG-Fraktion begründete nochmals ihren Antrag, dass die vorhandenen Spielräume bei der Gebührenfestsetzung im Bereich der Zinsen genutzt werden sollten, um die Erhöhung für die Bürger weniger drastisch ausfallen zu lassen. Immerhin soll der Grundbetrag um 20% und die Verbrauchsgebühren um 15 % angehoben werden.

Hans-Georg Bette (CDU) erläuterte aus seiner Sicht die Entwicklung der langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt . Er kam zu dem Ergebnis, dass die von der Verwaltung angesetzten Zinsen angemessen seien oder sogar noch höher kalkuliert werden könnten, als mit 2,5% (obwohl die Zinsen für langfristige Kredite mit 10 Jahren Laufzeit derzeit unter 1,0 % liegen).

Ergebnis:

Die CDU, die Grünen und Die Partei stimmten für den höheren Kostenansatz der Verwaltung, die übrigen Fraktionen dagegen.

Damit werden die Bürger ab 2021 bei einem 2-Personenhaushalt ca. 35 Euro und bei einem  4-Personenhaushalt ca. 55 Euro pro Jahr mehr bezahlen müssen, als 2020. Dies dürfte den einen oder anderen Haushalt, der in der Coronaphase Einkommenseinbußen hinnehmen muss, nicht unerheblich belasten. Nebenbei bemerkt war die Verwaltung bei der Festlegung der Zweitwohnungssteuern nicht so empfindlich. Hier beließ man es mit Hinweis auf coronabedingte Belastungen der Steuerzahler bei der bisherigen Steuer, obwohl eigentlich eine Erhöhung um 2% notwendig gewesen wäre, um die zu erwartenden Mindereinnahmen 2021 von 30.000 Euro auszugleichen (Vorlage X/16).


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