Am 10.Juni 2021 beschloss die Stadtvertretung von Schmallenberg mit großer Mehrheit eine „Re-Start“-Aktion. Die Maßnahme soll den heimischen Unternehmen, welche durch erzwungene Geschäftsschließungen im Corona-Lock-Down (Bundesnotbremse) besonders gelitten haben (insbesondere Einzelhandel und Gastronomie), möglichst schnell wieder auf die Beine helfen und die dortigen Arbeitsplätze erhalten.
Geplant ist die Ausgabe von zwei Gutscheinen je Einwohner über jeweils 25 Euro. Bei Einlösung dieser Gutscheine in den teilnehmenden Geschäften übernimmt die Stadt 5 Euro, so dass der Käufer nur 20 Euro je Gutschein zahlen muss.
Wenn alle Bürger von dieser Vergünstigung Gebrauch machen, würde das einen Umsatzschub in den beteiligten Geschäften von insgesamt rd. 1,25 Mio. Euro bedeuten. Da nicht nur viele Geschäfte durch die Lockdown-Maßnahmen Beeinträchtigungen hinnehmen mussten, sondern auch Familien mit Kindern durch die langen Schulschließungen Nachteile in der schulischen Entwicklung, viel Entbehrungen und Stress erleiden mussten, hat die UWG-Fraktion beantragt, für alle Kinder unter 18 Jahren den Rabatt pro Gutschein von 5 Euro auf 10 Euro zu erhöhen.
Spezialfonds für die Stadt Schmallenberg erwirtschaftet mehr als 500.000 Euro
Nachdem Ende 2017 nach Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Ruhrverband ca. 26 Mio. Euro in die Stadtkasse floss suchte man nach einer geeigneten Geldanlage. Negativzinsen sollten vermieden werden. Zunächst wurden 10 Mio. Euro für die Sicherstellung der Beamtenpensionen eingesetzt. Dieses hatte die UWG damals nicht mitgetragen.
Die UWG machte dann den Vorschlag einen Spezialfond aufzulegen.
Im Juni 2020 hat die Stadtvertretung beschlossen 20 Mio. Euro aus dem Barvermögen gehaltenen Mittel in einen Spezialfonds einzuzahlen, der ausschließlich der Stadt Schmallenberg zur Verfügung steht. Bis zum Jahresende 2020 konnte der Fonds schon ca. 500.000 Euro Überschuss erwirtschaften. Diese Mittel kommen indirekt dem Bürger zu Gute. Andere Städte und Gemeinden, wie z. B. Marsberg haben durch Anlage mit Termingeld Millionenverluste hinnehmen müssen.
Die positive Entwicklung des Schmallenberg-Fonds hat sich im ersten Quartal 2021 fortgesetzt. Der Fonds hält sich bei der Geldanlage an eine Anlagerichtlinie, die von der Stadtvertretung beschlossen wurde und berücksichtigt zusätzlich Anlagegrundsätze, die in der Gemeindeordnung NRW vorgegeben sind.
Endlich Klarheit beim Straßenausbau in den nächsten vier Jahren

In den letzten Jahren hatte die UWG immer darauf gedrungen, dass die Stadtverwaltung ein Straßenkataster erstellt, in dem nicht nur alle Straßen erfasst sind, sondern auch der bauliche Zustand der Straßen. Dieses Kataster wurde Anfang 2020 fertiggestellt. Darauf aufbauend konnte dann das „Straßen- und Wegekonzept“ mit sehr viel weniger Aufwand aufgestellt werden.
Der Rat der Stadt Schmallenberg hat am 4. Februar 2021 das „Straßen- und Wegekonzept der Stadt Schmallenberg“ beschlossen. In diesem Konzept werden zum einen die Straßen aufgelistet, die in den nächsten 4 Jahren instandgesetzt werden sollen. Hierbei handelt es sich um Unterhaltungsmaßnahmen, welche aus Steuermitteln finanziert werden. Zum anderen sind diejenigen Straßen aufgeführt, die in den nächsten 4 Jahren grundlegend erneuert werden sollen. Diese Straßen sind in einem so schlechten Zustand, dass Reparaturmaßnahmen nicht erfolgversprechend und damit unwirtschaftlich wären. Bei diesen Maßnahmen müssen die Kosten teilweise von den Anliegern getragen werden. In Schmallenberg müssen z. B. bei Anliegerstraßen 25 % der Baukosten von den Anliegern übernommen werden.
An folgenden Straßen sollen in den nächsten Jahren beitragsfreie Deckenerneuerungen durchgeführt werden:
2021:
- Schmallenberg: Oberdreveweg
- Schmallenberg: Dorenbeckweg
- Bad Fredeburg: Schieferweg
2022:
- Schmallenberg: Im Brauke (ab Fa. Trippe bis Bereich Hünegräben Nr. 4)
- Oberkirchen: Schützenstraße (ab Schützenhalle bis Einmündung B 236)
2023:
- Bad Fredeburg: Zum Hallenberg
- Dorlar: Pfarrer-Birker-Straße (vom Einmündungsbereich „Zur Reehquelle“ bis Höhe Sporthalle)
2024:
- Bödefeld: Freiheitsstraße
- Kirchrarbach: Zum Rochus, (vom Einmündungsbereich „Zum Rochus“/K 38 bis Einfahrt Haus-Nr. 24)
Folgende beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen sollen in den nächsten Jahren durchgeführt werden:
2021:
- Schmallenberg: Gerberweg, (vom Einmündungsbereich „Finkenweg“ bis „Amselweg“)
- Fleckenberg In der Basmecke
- Kirchilpe: Innerortsstraße (Bereich von Haus Nr. 2 bis Haus Nr. 10)
- Holthausen: Ortsdurchfahrt (vom Kreuzungsbereich Schützenhalle bis Bereich Haus Nr. 1
- Westfeld: In der Walmecke, (vom Einmündungsbereich „Dorfstraße“ bis Höhe Schützenhalle
- Westfeld: Astenbergstraße, (von „Winterberger Str.“ Bis Haus Nr. 4)
- Schmallenberg: Auf der Lake, (von Bahnhofstraße bis Kreisverkehr), (2021-2022)
- Fleckenberg: Auf der Böhre, (von Haus Nr. 2 bis Haus Nr. 7)
2022:
- Gellinghausen: Ortsstraße
- Bad Fredeburg: In der Schmiedinghausen, (Fußgängerbereiche)
- Fleckenberg: Latroper Straße, (vom Einmündungsbereich „Kapellenstraße“ bis Haus Nr. 86) (2022-2023)
- Arpe: Innerortsstraße (Richtung Sportplatz, von Haus Nr. 26 bis Haus Nr. 64)
- Altenilpe: Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrt
- 1Schmallenberg: Birkenweg
- Schmallenberg: Wormbacher Straße, (vom Einmündungsbereich „Ketteler Straße“ bis „Obringhauser Straße“)
- Selkentrop: Innerortsstraße (von Bereich Haus Nr. 3 bis Haus Nr.)
- Schmallenberg: Antoniusstraße
- Bracht: Verbindungsstraße Richtung Brenschede (vom Einmündungsbereich „Gleierstraße“ bis Ende Ringstraße“)
- Bad Fredeburg: Waldstraße (ohne Bereich von Haus Nr. 14 bis Nr. 26) (2022-2023)
- Bödefeld: Auf dem Stadtfeld
- Bödefeld: Zur Rehmecke
2023:
- Bad Fredeburg: Auf der Burg, (von Haus Nr. 9 bis Haus Nr. 13)
- Schmallenberg: An der Robbecke, (vom Einmündungsbereich „Obringhauser Straße“ bis „Ziegeleiweg) und vom Einmündungsbereich „Im alten Felde“ bis Höhe Pumpstation)
- Niedersorpe: Winterseite
- Bad Fredeburg: Schützenstraße, (vom Einmündungsbereich „Am Kurhaus“ bis Haus Nr. 9)
- Schmallenberg: Franz-Hitze-Straße
- Grafschaft: An der Almert
- Dorlar: Lied, (vom Bereich Haus Nr. 6 bis Bereich Haus Nr. 9)
- Nordenau: An der Drift, (vom Einmündungsbereich „Astenstraße“ bis Haus Nr. 9)
- Sellinghausen: An der Halle
- Bödefeld: Alte Hansestraße
2024:
- Bad Fredeburg: Oberer Hügel
- Bödefeld: Querstraße
- Fleckenberg: Jagdhauser Straße, (vom Einmündungsbereich „Im Folohne“ bis „Auf der Helle“
- Huxel: Innerortsstraße (vom Bereich Haus Nr. 32 bis Bereich Haus Nr. 47)
- Westernbödefeld: Zur Linde
- Westernbödefeld: Am Kampe
- Schmallenberg: Ahornweg
- Schmallenberg: Grimmestraße
UWG versucht, starken Anstieg der Wassergebühren zu verhindern
Die Erhöhung der Wassergebühren war Thema im gestrigen Haupt- und Finanzausschuss. Lt. Vorlage der Stadt sollen die Verbrauchsgebühren um rd. 15% von 1,15 €/cbm auf 1,32 €/cbm, und die Grundgebühren für den Standardwasserzähler um 20% von bisher 87,50 € auf 105,00 € und steigen.
Ursache für die Gebührensteigerungen sind im wesentlichen die hohen städtischen Investitionen in das Wassernetz, die notwendig sind, um auch künftig die Wasserversorgung im Stadtgebiet sicherzustellen. U. a. werden seit 2 Jahren auch die Hausanschlüsse im Straßenbau kostenfrei für den Anlieger erneuert.
Dieter Eickelmann beantragte in der Sitzung, die Spielräume in der Gebührenkalkulation im Sinne der Bürger zu nutzen, um die Erhöhungen abzumildern. Er schlug vor, die kalkulatorischen Zinsen nicht wie bisher mit 2,5%, sondern mit einem marktkonformen Satz von 1,25% anzusetzen. Die Folge wäre, dass die Erhöhung der Verbrauchsgebühren wesentlich niedriger ausfallen und auf ca. 1,20 €/cbm (Erhöhung 4,35 % , statt 15 %) begrenzt werden könnte.
In der Ratssitzung am 15.12.20 ging es unter anderem um die Gebührenfestlegung für Trinkwasser 2021. Die UWG-Fraktion begründete nochmals ihren Antrag, dass die vorhandenen Spielräume bei der Gebührenfestsetzung im Bereich der Zinsen genutzt werden sollten, um die Erhöhung für die Bürger weniger drastisch ausfallen zu lassen. Immerhin soll der Grundbetrag um 20% und die Verbrauchsgebühren um 15 % angehoben werden.
Hans-Georg Bette (CDU) erläuterte aus seiner Sicht die Entwicklung der langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt . Er kam zu dem Ergebnis, dass die von der Verwaltung angesetzten Zinsen angemessen seien oder sogar noch höher kalkuliert werden könnten, als mit 2,5% (obwohl die Zinsen für langfristige Kredite mit 10 Jahren Laufzeit derzeit unter 1,0 % liegen).
Ergebnis:
Die CDU, die Grünen und Die Partei stimmten für den höheren Kostenansatz der Verwaltung, die übrigen Fraktionen dagegen.
Damit werden die Bürger ab 2021 bei einem 2-Personenhaushalt ca. 35 Euro und bei einem 4-Personenhaushalt ca. 55 Euro pro Jahr mehr bezahlen müssen, als 2020. Dies dürfte den einen oder anderen Haushalt, der in der Coronaphase Einkommenseinbußen hinnehmen muss, nicht unerheblich belasten. Nebenbei bemerkt war die Verwaltung bei der Festlegung der Zweitwohnungssteuern nicht so empfindlich. Hier beließ man es mit Hinweis auf coronabedingte Belastungen der Steuerzahler bei der bisherigen Steuer, obwohl eigentlich eine Erhöhung um 2% notwendig gewesen wäre, um die zu erwartenden Mindereinnahmen 2021 von 30.000 Euro auszugleichen (Vorlage X/16).